Neues Beirätegesetz – mehr Demokratie in Bremen?
Vom Diskussionsentwurf zum Gesetz
Das Rathaus am Marktplatz Bremen. Die ehemalige
Schaltzentrale der politischen Macht hat heute mehr
repräsentativen Charakter und dient bei offiziellen
Anlässsen und Empfängen als gute Stube Bremens.
"Wir wollen nicht nur eine Stärkung der Beiräte und Ortsämter, sondern wir wollen darüber auch einen breiten Diskussionsprozess aller Beteiligten ermöglichen, weil wir die Stärkung der lokalen Ebene als einen Beitrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der stadtteilnahen Entscheidungskompetenz ansehen." So lautete die Aussage des Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen am 25.06.08.
(Quelle: Pressestelle des Senats)
Es ging um den Diskussionsentwurf zur Novellierung des Orts-Gesetzes
über Beiräte und Ortsämter vom 20.06.2008 mit dem Ziel die Ortsbeiräte in ihren Entscheidungskompetenzen auf stadtteilbezogener Ebene zu stärken.
Wenig Mitspracherecht bei behördlichen Entscheidungen
Das Haus der Bürgerschaft Bremen. Seit 1966 tagt hier
das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen.
Im Januar 2010 wurde das neue Beirätegesetz beschlossen.
Der Status Quo war,
das die Ortsbeiräte oftmals bei Entscheidungen kein oder wenig Mitspracherecht hatten.
Die Prioritäten wurden auf stadtbremischer übergeordneter behördlicher Ebene festgelegt.
Folge war, dass viele Entscheidungen
von Behörden getroffen wurden,
die sich mit der Situation vor Ort nur unzureichend auskannten,
was einer Politik über die Köpfe Betroffener hinweg gleichkam.
Mehr Bürgerbeteiligung – mehr Demokratie
Das Ortsamt Vegesack. Von hier aus werden ab 2010
vermehrt Entscheidungen über stadtteilbezogene
Maßnahmen und Projekte gefällt.
Mit Verabschiedung des neuen Beirätegesetzes soll sich dieser Zustand nun ändern
Es kommt zu einer Machtverschiebung von Senat und Stadtbürgerschaft zu den lokalen Stadtteilparlamenten, ein Schritt zu mehr Demokratie in Bremen.
Die lokalen Parlamente sprich Ortsbeiräte bekommen durch das neue Gesetz mehr Befugnisse und werden deutlich gestärkt, auch hinsichtlich ihrer finanziellen Entscheidungskompetenz.
Im einzelnen bedeutet dies folgendes:
Der Ortsbeirat entscheidet u. a. eigenständig über
- die Verwendung der Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen
- die Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte
- Aus- und Umbau, wesentliche Um- und Zwischennutzung von öffentlichen Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese stadtteilbezogen sind
sowie in Einvernehmen mit den zuständigen behördlichen Stellen über
- Planungen für Mittel der Kinder- und Jugendförderung
- Planungen für Einrichtung, Fortbestand, Unterhaltung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen
- die öffentliche Nutzung von Freiflächen der Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil außerhalb ihrer Betriebszeiten im Einvernehmen mit dem Träger der betroffenen Einrichtung
Unterstützung der Bürger durch Ortsbeiräte
Mehr Demokratie ist jedoch praktisch nur umsetzbar, wenn auch tatsächlich eine vermehrte Bürgerbeteiligung stattfindet.
Hierzu hat der Beirat die Aufgabe Bürgerbeteiligung zu gewährleisten und anzuregen. Eine ortsbeiratsübergreifende Zusammenarbeit ist da, wo es angebracht oder notwendig ist, vorgesehen. Dazu kann der Beirat je nach Bedarf, auch gemeinsam mit anderen Beiräten Stadtteilforen und Einwohnerversammlungen veranstalten.
Kinder und Jugendliche sollen an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Die lokalen Institutionen, Vereine, Initiativen und alle anderen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs sollen bei ihrer Arbeit unterstützt werden.
Quelle: Entwurf des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 18.08.2009