Vegesack Slash 53º Nord

Vegesack aus der Weltraumperspektive mit Planet Erde, Speckflagge Bremen und Standort Vegesack - Illustration

Wätjens schloss
Wätjens Schloss

Vulkanesentreffen 2010 - Bremen-Vegesack

Förderverein Wätjens Park

Ein Projekt zur Revitalisierung einer historischen Parkanlage

Der Rhododendron blüht in Wätjens Park
Rhododendrenblüte in Wätjens Park

Der Förderverein Wätjens Park e.V. hat nach seiner Gründung am 23. August 2005 mit ursprünglich neun Mitgliedern heute eine Mitgliederzahl von über 170 erreicht.
Laut Satzung ist es das Ziel des Vereins, die
Erhaltung und Entwicklung des Parks
nach Kräften zu fördern.
Dazu hat der Verein mit Veranstaltungen, Vorträgen, Führungen und Veröffentlichungen zum Wohle des Parks seinen Beitrag geleistet. Der Bekanntheitsgrad des Parks ist seitdem erheblich gestiegen.
Er hat inzwischen auch Interesse bei den Gartenhistorikern gefunden.

Was wurde bisher erreicht?

Der Park hat sich in seinem Erscheinungsbild nach Meinung vieler Besucher (2.Rang in Bremen-Nord) sehr verbessert, wenn auch längst noch nicht der anderenorts übliche Pflegestandard für einen Park dieser historischen Bedeutung erreicht wurde. Seit Gründung des Vereins konnte durch die Unterstützung von Stiftungen und Institutionen, privaten Förderern und mit der Hilfe seiner Mitglieder im Zusammenwirken mit der Stadtgemeinde und Stadtgrün Bremen schon viele Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Landschaftsparks erreicht werden.

Beitrag und Fotos: Rainer Frankenberg

Button Link mehr Informationenmehr Informationen über Wätjens Park auf VIP Bremen-Nord

Button Link mehr InformationenBesuchen Sie auch die offizielle Website des Fördervereins Wätjens Park

Der Förderverein Wätjens Park e. V.* freut sich über eine Spende oder eine Mitgliedschaft

Anschrift:

Förderverein Wätjens Park e. V.
Rainer Frankenberg
Landrat-Christians-Str. 6
28779 Bremen

Konto 6013296 Sparkasse Bremen, BLZ 290 501 01
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer VR 6606

*als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt